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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagentur „Bilderwerkstatt Martin Glauser“

 

1. ALLGEMEINES
Sämtliche Dienstleistungen die „Bilderwerkstatt Martin Glauser“ (nachfolgend „BILDERWERKSTATT“ genannt) für ihre Kunden erbringt, unterstehen ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen  bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von BILDERWERKSTATT.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT

Mit dem Abspeichern (Download) von Bildern, der Entgegennahme und Verarbeitung einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via E-Mail entsteht ein Vertrag zwischen BILDERWERKSTATT und dem Besteller bzw. Kunde nach Massgabe dieser AGB.

Bilder dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder richtet sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte und/oder im Downloadformular vom Kunden gemachten Angaben. Jegliche andere oder weitere vom Kunden nicht angezeigte Verwendung, insbesondere auch die Eingabe sowie Nutzung und Verbreitung in elektronischen Datennetzen etc., ist nur mit ausdrücklicher, vorgängiger  Zustimmung von BILDERWERKSTATT gestattet.

Neben der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte der Bilder bleiben sämtliche Rechte bei BILDERWERKSTATT. Eine  sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung des Bildmaterials ist verboten. Für jede vertragswidrige Nutzung von Bildern  haftet der Kunde uneingeschränkt.

 

3. NUTZUNG DER BILDER
Jegliche Nutzung bzw. Verwendung der Bilder ist honorarpflichtig.  Werden Bilder heruntergeladen und später nicht verwendet, wird eine Datenpauschale von 30 Euro verrechnet. Das Verwendungshonorar richtet sich nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung der Abbildung, der Auflage des Mediums, sowie der Art des Mediums und wird automatisch für den Kunden auf der Datenbank sichtbar.Unter Vorbehalt einer anders lautenden Abmachung, umfassen die in Rechnung gestellten Honorare nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zweckes. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet und Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf der Zustimmung von BILDERWERKSTATT.

 

3A. Rights Managed Bildern (RM)
Die meisten Bilder fallen unter diese Kategorie. Neben der redaktionellen Nutzung dürfen sie,
wenn nicht anders angegeben, zusätzlich für Medien wie  Fachliteratur, Bücher, Fachkongresse, Jahresberichte, Broschüren, Flyer, Illustrationen, Webseiten und für Non-Profit Organisationen verwendet werden. Der Urheberhinweis (Quelle) muss zwingend wie folgt erwähnt werden:  „ www.martinglauser.ch“  Für den Bezug von RM Bildern  muss ein Kunde bei BILDERWERKSTATT mit einem Member-Login registriert sein.

Die Bewilligung für RM Bilder kann für Neukunden im Einzelfall wegen der z.T. sensiblen Daten nicht automatisch, sondern nur in Rücksprache mit der BILDERWERKSTATT erfolgen. Sind die Nutzungsbedingungen mit einem Kunden geklärt, kann der Kunde die Bilder ohne  Rücksprache mit BILDERWERKSTATT herunterladen.

 

3B. Model Release (MR)

Sind auf den Bildern Personen abgebildet, ist in der Regel ein Modelrelease vorhanden. Für Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit  abgebildet sind, ist in der Regel kein MR vorhanden. Für die redaktionelle Nutzung ist dies nicht nötig, und für eine Nutzung wie sie oben unter Punkt 3A angegeben ist, in der Regel unproblematisch. Für Personen die verstorben sind, ist kein MR notwendig (gemäss dem schweizerischen Urheberrecht).

 

3C. Royality Free Images (RF)

BILDERWERKSTATT bietet auf der Datenbank so genannte lizenzfreie Bilder – bezeichnet als Royalty Free Images (RF) – an. Für den Bezug von lizenzfreien Bildern  muss ein Kunde bei BILDERWERKSTATT mit einem Member-Login registriert sein. Als Bezug von RF-Bildern gilt jeder Download, Drag und Drop und jede Belieferung von Bildern auf CD-Rom. Mit dem Download werden die einmaligen Lizenzgebühren für die Nutzungsrechte fällig. Mit dem Erwerb des einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechtes ist der Kunde berechtigt, das bezogene Bild beliebig oft für eigene Zwecke zu verwenden.

Es ist kein Urheberhinweis bei Veröffentlichung zu kennzeichnen. Belegexemplare müssen nicht zugestellt werden.

 

4. RECHERCHEN

1. Bei Recherchen durch BILDERWERKSTATT, welche diese im Auftrag des Kunden ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellten Bilder.

 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ÄNDERUNG DER PREISKONDITIONEN

Gilt für den Kunden die Bezahlung per Rechnung, sind diese innert dreissig Tagen nach deren Zustellung rein netto ohne Abzug für Skonto zur Zahlung fällig.

Sind Rechnungen trotz entsprechender Mahnung ausstehend, ist BILDERWERKSTATT ohne Vorankündigung berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die digitale Datenbank sofort zu unterbrechen.

BILDERWERKSTATT ist berechtigt, ihre ausserordentlichen Bemühungen, z.B. für die Erstellung von Rechnungen für nicht oder unvollständig ausgefüllte Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadresse etc. zusätzliche Verwaltungsgebühren, welche sich nach Aufwand berechnen, in Rechnung zu stellen.

 

6. RECHTE AN DEN BILDERN / HAFTUNG

BILDERWERKSTATT weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BILDERWERKSTATT den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder  einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bilder bei denen vom Bildinhalt her weiteren Urheberrechten und/oder Persönlichkeitsrechte zu beachten sind (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen etc.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen, wobei ihn BILDERWERKSTATT dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen wird.

Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes. BILDERWERKSTATT lehnt jede Haftung - insbesondere bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder der Rechte Dritter - ab. Der Kunde verpflichtet sich, Ansprüche durch Dritte unverzüglich an BILDERWERKSTATT zu melden.

Weder die Archivierung noch die elektronische Speicherung von Bildern, welche über die Erstverwendung hinausgehen, ist gestattet.

Eine Duplizierung von analog oder digital geliefertem Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BILDERWERKSTATT erlaubt. Durch den Kunden produzierte Duplikate sind BILDERWERKSTATT nach Verwendung auszuhändigen und gehen unentgeltlich in das Eigentum von BILDERWERKSTATT oder des Fotografen über.

Die Bearbeitung von Bildern ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung von Bildern bzw. durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung o.ä. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von BILDERWERKSTATT erlaubt.

 

7. URHEBERVERMERK / BELEGSEXEMPLAR

Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit Ausnahme der Royalty Free-Bilder mit dem Urheberhinweis "Foto oder Fotograf: www.martinglauser.ch“ zu kennzeichnen. Bei fehlendem Urheberhinweis ist BILDERWERKSTATT berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf dem ordentlichen Verwendungshonorar in Rechnung zu stellen.
Von jeder Veröffentlichung, mit Ausnahme der Royalty Free-Bilder, erhält BILDERWERKSTATT vom Kunden unaufgefordert ein Belegsexemplar (Print, PDF, Link) mit Angaben zur Auflage und zur Streuung.

 

8. MISSBRAUCH DES PASSWORTES

BILDERWERKSTATT übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwortes. BILDERWERKSTATT ist daher in jedem Fall berechtigt, die von ihr erbrachten, unter Verwendung des Kunden-Passwortes abgerufenen Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

9. SONSTIGES / GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Thun, Schweiz. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizerisches Recht.                                                             AGB gültig ab 1.1.2011,  BILDERWERKSTATT  Stationstrasse 35, 3628 Uttigen - CH